KI-Systeme erfassen
Welche Modelle, Funktionen und Tools werden offiziell oder informell genutzt? Wofür und von wem?
Nicht jedes KI-System ist hochriskant. Aber jedes Unternehmen sollte wissen, welche Systeme eingesetzt werden, welche Rolle es dabei hat und wer Verantwortung übernimmt. Dieses Briefing hilft beim ersten Einordnen – ohne Panik und ohne Juristendeutsch.
Der AI Act gilt stufenweise. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 ist seit 27. Juli 2026 in Kraft; seit 2. August 2026 ist der AI Act grundsätzlich anwendbar, mit den unten genannten Ausnahmen und Übergangsfristen.
| Zeitpunkt | Was gilt | Was Unternehmen daraus mitnehmen sollten |
|---|---|---|
| Seit 2. Februar 2025 | Verbote bestimmter KI-Praktiken und Anforderungen an AI Literacy. | Mitarbeitende brauchen passend zu ihrer Rolle ausreichendes KI-Wissen. Verbotene Anwendungen dürfen nicht eingesetzt werden. |
| Seit 2. August 2025 | Governance-Regeln und Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen. | Beim Einsatz externer Modelle sollte geklärt sein, welche Rolle das eigene Unternehmen und der jeweilige Anbieter haben. |
| Seit 2. August 2026 | Der AI Act ist grundsätzlich anwendbar. Dazu gehören wichtige Transparenzpflichten, etwa bei Chatbots sowie bestimmten KI-generierten oder manipulierten Inhalten. | Menschen müssen in relevanten Fällen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder entsprechend erzeugte Inhalte sehen. |
| Ab 2. Dezember 2027 | Die Hochrisiko-Regeln für Systeme nach Art. 6 Abs. 2 und Annex III werden anwendbar. | Betroffene Anwendungen sollten früh inventarisiert, klassifiziert und mit klaren Kontrollen versehen werden. |
| Ab 2. August 2028 | Die Hochrisiko-Regeln für KI-Systeme in regulierten Produkten nach Art. 6 Abs. 1 und Annex I werden anwendbar. | Produktrecht und AI Act müssen gemeinsam betrachtet werden. |
Wichtig: Daten können sich durch das laufende Gesetzgebungs- und Umsetzungsverfahren verändern. Verbindlich sind die jeweils geltenden Rechtsakte und offiziellen Veröffentlichungen.
Ein gutes Governance-Fundament ist auch dann nützlich, wenn eine Anwendung nicht als hochriskant eingestuft wird. Es schafft Klarheit über Daten, Zuständigkeiten und Grenzen.
Welche Modelle, Funktionen und Tools werden offiziell oder informell genutzt? Wofür und von wem?
Ist das Unternehmen Anbieter, Betreiber beziehungsweise Deployer, Importeur oder nur Nutzer eines fertigen Dienstes?
Welche Entscheidungen unterstützt das System? Sind Menschen, Grundrechte, Sicherheit oder sensible Daten betroffen?
Wer entscheidet über Einsatz, Freigabe, Änderungen und Abschaltung? Wer überwacht die Lösung im Alltag?
Dokumentation, menschliche Aufsicht, Schulung und ein nachvollziehbarer Umgang mit Vorfällen gehören zusammen.
Der AI Act nennt bestimmte Einsatzgebiete, in denen KI erhebliche Auswirkungen auf Sicherheit oder Grundrechte haben kann. Ob eine konkrete Lösung tatsächlich als hochriskant gilt, hängt von Funktion, Zweck und Ausgestaltung ab.
Identifikation, Kategorisierung und bestimmte Formen der Emotionserkennung.
KI mit Einfluss auf den sicheren Betrieb zentraler Infrastruktur.
Zugang, Bewertung, Auswahl, Arbeitssteuerung und Leistungsbeurteilung.
Unter anderem bestimmte Entscheidungen rund um Kredit, Versicherung oder öffentliche Leistungen.
Ausgewählte Anwendungen in Strafverfolgung, Migration, Grenzkontrolle und Rechtspflege.
Datenschutz, Informationssicherheit, Branchenrecht und Mitbestimmung können unabhängig vom AI Act relevant sein.
Der AI Act ordnet Pflichten unterschiedlichen Rollen wie Anbietern und Deployern zu. Daraus folgt nicht pauschal, dass Vorstände automatisch persönlich haften. Welche persönliche Verantwortung oder Haftung entstehen kann, hängt zusätzlich vom nationalen Recht, der Unternehmensform, den Zuständigkeiten und dem konkreten Verhalten ab.
Praktisch bedeutet das: Die Geschäftsleitung sollte Zuständigkeiten, Entscheidungswege und Kontrollen angemessen organisieren. Für eine verbindliche rechtliche Bewertung braucht es qualifizierte Rechtsberatung.
Ich helfe dabei, bestehende KI-Nutzung sichtbar zu machen, Systeme verständlich zu klassifizieren und praktikable Regeln zu entwickeln. Dabei verbinde ich Technik, Prozesse, Verantwortung, Dokumentation und die Einführung im Team.
Ein paar Sätze zum Vorhaben genügen. Ich antworte persönlich und sage offen, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Vorhaben besprechenDieses Briefing dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 8. August 2026.