Kurz gesagt: Eine Pflicht gibt es nicht: Der AI Act verlangt keinen KI-Beauftragten, und eine österreichische Regelung mit einer solchen Pflicht ist nicht bekannt. Eine feste Ansprechperson ist trotzdem sinnvoll, sobald mehrere Mitarbeitende KI nutzen – damit Richtlinie, Schulung und Werkzeugliste gepflegt werden.

Was RTR und Kommission sagen

Die KI-Servicestelle der RTR schreibt ausdrücklich: Aus Art. 4 AI Act folgt keine gesetzliche Pflicht, einen KI-Beauftragten zu benennen. Auch die Europäische Kommission verlangt in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz weder einen „AI Officer“ noch ein eigenes Gremium. Daran hat auch der Digital Omnibus nichts geändert.

Häufig wird der KI-Beauftragte mit dem Datenschutzbeauftragten verwechselt. Den schreibt die Datenschutz-Grundverordnung in bestimmten Fällen tatsächlich vor – für KI gibt es keine vergleichbare Regel.

Wann eine feste Ansprechperson sinnvoll ist

  • Mehrere Mitarbeitende nutzen KI-Werkzeuge, teils mit eigenen Konten.
  • Kundendaten, Personaldaten oder Geschäftsgeheimnisse könnten in KI-Dienste gelangen.
  • Sie setzen einen Chatbot oder eine Telefon-KI ein, die nach Art. 50 erkennbar sein muss.
  • Neue Mitarbeitende brauchen eine Einweisung, und niemand fühlt sich zuständig.

Dann hilft eine Person, die den Überblick behält – ob intern oder extern. Die RTR empfiehlt Betrieben ohnehin eine KI-Strategie, eine interne KI-Richtlinie und ein Schulungskonzept. Damit diese Dokumente nach dem ersten Entwurf nicht liegen bleiben, braucht es jemanden, der sie pflegt.

Typische Aufgaben

Welche davon anfallen, hängt von Größe und KI-Einsatz ab; in kleinen Betrieben sind es oft nur wenige Stunden im Monat.

  1. eine KI-Richtlinie einführen und aktuell halten,
  2. ein KI-Inventar führen: welche Werkzeuge, wofür, mit welchen Daten,
  3. neue Werkzeuge prüfen und freigeben,
  4. Schulungen planen und dokumentieren (Art. 4),
  5. Kennzeichnungspflichten im Blick behalten (Art. 50),
  6. Ansprechperson bei Fragen und Vorfällen sein,
  7. Rechtsänderungen verfolgen – etwa das geplante österreichische KI-Durchführungsgesetz.

Was ein KI-Beauftragter nicht ist

  • Kein Ersatz für die Geschäftsleitung: Sie entscheidet, welche KI eingesetzt wird, und trägt die Verantwortung dafür.
  • Keine Rechtsberatung: Er ordnet ein und nennt Quellen; verbindliche rechtliche Bewertungen gehören zu Juristinnen und Juristen.
  • Keine Kontrolle über Mitarbeitende: Ziel ist ein sicherer Einsatz von KI, nicht die Überwachung des Teams.

Intern oder extern?

Intern kennt die Person den Betrieb am besten, braucht aber Zeit und Fachwissen, das sich schnell ändert. Extern bringt Erfahrung aus mehreren Betrieben und bleibt auf dem aktuellen Stand – kostet dafür eine laufende Gebühr. Viele kleine Betriebe kombinieren beides: eine interne Ansprechperson für den Alltag, extern für Richtlinie, Schulung und Rechtsstand. Wichtig ist in beiden Fällen, dass die Person Zeit dafür hat – als Nebenaufgabe ohne Stunden bleibt die Rolle meist auf dem Papier.

Woran Sie einen guten externen KI-Beauftragten erkennen

  • Er kennt die Werkzeuge aus eigener Praxis, nicht nur aus Präsentationen.
  • Er erklärt die Rechtslage mit Quellen und sagt offen, wo etwas noch ungeklärt ist.
  • Er dokumentiert so, dass Ihr Betrieb auch ohne ihn weiterarbeiten könnte.
  • Laufzeit, Umfang und Preis sind von Anfang an klar.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Erstgespräch: 30 Minuten, kostenlos – Betriebsgröße, Werkzeuge, offene Fragen.
  2. Einstieg: KI-Nutzung erfassen, KI-Inventar anlegen, vorhandene Richtlinie und Schulungsnachweise sichten. Fehlt eine Richtlinie, klären wir im Erstgespräch, wie sie entsteht.
  3. Laufend: Ansprechperson für Fragen, Pflege von Inventar und Richtlinie, Hinweise zu Rechtsänderungen.
  4. Einmal im Jahr: Kurzschulung mit Teilnahmenachweis und Überprüfung der Richtlinie.

Externer KI-Beauftragter von M45P.DESIGN

ab 390 € / Monatnetto · für kleine Betriebe, größere nach Aufwand · monatlich kündbar nach den ersten drei Monaten

Für Betriebe, die KI sicher nutzen wollen, ohne selbst laufend Fachwissen aufzubauen: ein fester Ansprechpartner aus Rum bei Innsbruck, remote und nach Absprache vor Ort.

  • feste Ansprechperson für alle KI-Fragen im Betrieb
  • KI-Richtlinie aktuell halten
  • KI-Inventar pflegen: welche Werkzeuge, wofür, mit welchen Daten
  • jährliche Kurzschulung mit Teilnahmenachweis (Art. 4)
  • Hinweis bei relevanten Rechtsänderungen, etwa zum österreichischen KI-Durchführungsgesetz

Häufige Fragen

Ist ein KI-Beauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Laut RTR folgt aus Art. 4 AI Act keine Pflicht zur Benennung, und auch die Europäische Kommission verlangt keinen KI-Beauftragten.

Kann der Datenschutzbeauftragte die Aufgabe übernehmen?

Das ist möglich, wenn er sich mit KI-Werkzeugen auskennt und Zeit dafür hat. Die Aufgaben überschneiden sich beim Umgang mit Daten, gehen aber darüber hinaus.

Was kostet ein externer KI-Beauftragter?

Bei M45P.DESIGN ab 390 € netto im Monat für kleine Betriebe; größere Betriebe nach Aufwand. Monatlich kündbar nach den ersten drei Monaten.

Für welche Betriebe lohnt sich ein externer KI-Beauftragter?

Vor allem für Betriebe, die KI bereits in mehreren Bereichen nutzen, aber niemanden haben, der sich laufend darum kümmert. Sehr kleine Betriebe kommen oft mit einer KI-Richtlinie und einem Workshop aus.

Wie beginnt die Zusammenarbeit?

Wir erfassen die KI-Nutzung, legen das KI-Inventar an und sichten vorhandene Richtlinie und Schulungsnachweise. Danach geht es um Pflege, Schulung und Fragen im Alltag.

Wie läuft die jährliche Kurzschulung ab?

Sie ist im Monatspreis enthalten, findet remote statt und endet mit einem Teilnahmenachweis für Ihr Schulungsverzeichnis. Ein Termin vor Ort ist nach Absprache möglich.

Ersetzt ein KI-Beauftragter die Rechtsberatung?

Nein. Er sorgt für Ordnung und Überblick im Betrieb; verbindliche rechtliche Bewertungen gehören zu einer Anwältin oder einem Anwalt.

Quellen

Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 15. Oktober 2026.