Sie nutzen KI
ChatGPT, Copilot, KI-Funktionen im CRM oder der fertige Chatbot eines Anbieters. Als Betreiber zählen für Sie vor allem KI-Kompetenz, Kennzeichnung und klare Regeln im Betrieb.
Der EU AI Act regelt, wie Unternehmen KI entwickeln, anbieten und nutzen. Für die meisten Betriebe zählen heute vier Aufgaben: KI-Kompetenz fördern und Chatbots sowie bestimmte KI-Inhalte kennzeichnen – beides gesetzlich vorgeschrieben –, dazu klare Regeln im Betrieb und eine feste Verantwortung. Verbotene Praktiken sind für alle tabu.
Die Verordnung (EU) 2024/1689, kurz AI Act, ordnet KI nach dem Risiko ihres Einsatzes. Daraus folgen vier Stufen mit sehr unterschiedlichen Pflichten – für die meisten Anwendungen in kleinen und mittleren Betrieben sind sie überschaubar.
Der AI Act gilt stufenweise. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 ist seit 27. Juli 2026 in Kraft und hat vor allem die Hochrisiko-Termine verschoben. Seit 2. August 2026 ist der Großteil der Verordnung anwendbar. Für Betriebe, die KI nur nutzen, sind vor allem die Termine aus 2025 und 2026 entscheidend.
| Zeitpunkt | Was gilt | Was Unternehmen daraus mitnehmen |
|---|---|---|
| Seit 2. Februar 2025 | Verbote bestimmter KI-Praktiken (Art. 5) und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4). | Verbotene Anwendungen sind tabu. Wer KI einsetzt, ergreift Maßnahmen, um die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu fördern. |
| Seit 2. August 2025 | Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), Governance- und Sanktionsregeln. | Wer externe Modelle nutzt, klärt, welche Rolle der eigene Betrieb und welche der Anbieter hat. |
| Seit 2. August 2026 | Der Großteil der Verordnung gilt, darunter die Transparenzpflichten nach Art. 50. Die Durchsetzung beginnt. | Chatbots und bestimmte KI-Inhalte müssen erkennbar sein. |
| 2. Dezember 2026 | Neue Verbote für KI zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Inhalte und von Missbrauchsdarstellungen. Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Markierung bei Bestandssystemen. | Anbieter generierender Systeme, die vor August 2026 am Markt waren, markieren ihre Ausgaben spätestens jetzt. |
| 2. August 2027 | Nationale KI-Reallabore (Sandboxes) müssen eingerichtet sein. | Neue Anwendungen lassen sich unter behördlicher Begleitung erproben. |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-Regeln für Systeme nach Annex III, etwa in Personalauswahl oder Kreditwürdigkeitsprüfung. | Betroffene Anwendungen jetzt erfassen und einstufen. |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-Regeln für KI in regulierten Produkten nach Annex I. | Produktrecht und AI Act gemeinsam betrachten. |
| 2. August 2030 | Übergangsfrist für Hochrisiko-Systeme, die von Behörden genutzt werden. | Betrifft vor allem öffentliche Stellen und ihre Lieferanten. |
Der AI Act verteilt die Pflichten nach Rollen. Für die meisten Betriebe ist die erste Frage deshalb nicht „Welche KI?“, sondern „Was machen wir mit ihr?“. Ein Betrieb kann mehrere Rollen zugleich haben – etwa Betreiber von Copilot und Anbieter des eigenen Website-Assistenten.
ChatGPT, Copilot, KI-Funktionen im CRM oder der fertige Chatbot eines Anbieters. Als Betreiber zählen für Sie vor allem KI-Kompetenz, Kennzeichnung und klare Regeln im Betrieb.
Eigene Software oder Abläufe mit einem KI-Modell, etwa ein Assistent auf Ihrer Website. Je nach Gestaltung werden Sie damit selbst zum Anbieter dieses Systems – mit eigenen Pflichten, etwa zur Erkennbarkeit.
Sie bringen ein KI-System unter eigenem Namen auf den Markt. Dann tragen Sie die Anbieterpflichten – bei Hochrisiko-Systemen deutlich mehr als bei allgemeinen Anwendungen.
Für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, sogenannte GPAI-Modelle, gelten seit 2. August 2025 eigene Pflichten – für ihre Anbieter, etwa OpenAI, Google oder Mistral. Wer diese Modelle nur nutzt, übernimmt deren Pflichten nicht.
Verantwortlich bleibt der Betrieb aber für den eigenen Einsatz: welche Daten er eingibt, wie er Ergebnisse prüft und ob er sie kennzeichnen muss. Genau dort setzen die vier Aufgaben im Alltag an.
Wer KI einsetzt, ergreift Maßnahmen, damit Mitarbeitende sie sachkundig nutzen. Ein bestimmtes Niveau oder Zertifikat ist nicht vorgeschrieben; eine dokumentierte Schulung ist der übliche Nachweis.
Chatbots geben sich als KI zu erkennen, Deepfakes werden offengelegt, und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen einen Hinweis, sofern kein Mensch sie redaktionell verantwortet.
Welche Werkzeuge erlaubt sind und welche Daten hineindürfen, gehört schriftlich geregelt. Die RTR empfiehlt eine interne KI-Richtlinie neben KI-Strategie und Schulungskonzept.
Ein KI-Beauftragter ist nicht vorgeschrieben. Eine feste Ansprechperson sorgt aber dafür, dass Richtlinie, Werkzeugliste und Schulungen nicht liegen bleiben.
Für alle tabu: verbotene Praktiken nach Art. 5, etwa die Bewertung von Menschen nach ihrem Sozialverhalten, manipulative Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
Ob ein System als hochriskant gilt, hängt von Funktion und Zweck ab. Die Pflichten für die Bereiche nach Annex III gelten ab 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten ab 2. August 2028. Für kleinere Betriebe ist vor allem der Bereich Beschäftigung relevant: Software, die Bewerbungen vorsortiert oder Leistung bewertet, kann darunter fallen.
Identifikation, Kategorisierung und bestimmte Formen der Emotionserkennung.
KI mit Einfluss auf den sicheren Betrieb zentraler Infrastruktur.
Zugang, Bewertung, Auswahl, Arbeitssteuerung und Leistungsbeurteilung.
Unter anderem bestimmte Entscheidungen rund um Kredit, Versicherung oder öffentliche Leistungen.
Ausgewählte Anwendungen in Strafverfolgung, Migration, Grenzkontrolle und Rechtspflege.
Datenschutz, Informationssicherheit, Branchenrecht und Mitbestimmung können unabhängig vom AI Act relevant sein.
Österreich hat die für den AI Act zuständigen Behörden noch nicht benannt, obwohl die Frist dafür am 2. August 2025 ablief. Ein KI-Durchführungsgesetz (KIDG) ist in Vorbereitung; bekannt ist es bislang nur aus einer Präsentation des Bundeskanzleramts vom 21. September 2026. Geplant ist eine verteilte Zuständigkeit, unter anderem bei der Datenschutzbehörde und der Finanzmarktaufsicht.
Bis dahin ist die KI-Servicestelle der RTR die erste Anlaufstelle für Fragen. Sie informiert, verhängt aber keine Strafen. Wer künftig KI-Kompetenz und Kennzeichnung kontrolliert, ist noch offen. Für die Praxis empfiehlt die RTR Betrieben eine schriftliche KI-Strategie, eine interne KI-Richtlinie und ein Schulungskonzept.
Wichtig: Das ändert nichts an den Pflichten selbst. Der AI Act ist eine EU-Verordnung und gilt unmittelbar.
Grundsätzlich gilt der höhere Betrag. Für KMU und Start-ups gilt der niedrigere – seit dem Digital Omnibus auch für kleine Mid-Caps mit bis zu 750 Beschäftigten und 150 Mio. € Umsatz. Für die KI-Kompetenz nach Art. 4 sieht der AI Act laut RTR keine eigene Verwaltungsstrafe vor. In der Praxis wiegen andere Folgen oft schwerer: Haftung für Schäden, verärgerte Kundinnen und Kunden oder der Abfluss vertraulicher Daten.
Welche Werkzeuge nutzt Ihr Team – offiziell und nebenbei? Eine einfache Liste mit Zweck, Konto und Daten genügt für den Anfang – inklusive KI-Funktionen in bestehender Software.
Nutzen Sie KI nur, bauen Sie sie in eigene Lösungen ein oder bieten Sie sie an? Daraus folgen Ihre Pflichten.
Berührt eine Anwendung Personal, Kredit, Gesundheit oder Sicherheit? Dann genauer hinsehen, bevor die Hochrisiko-Termine greifen.
Eine kurze KI-Richtlinie legt fest, was erlaubt ist und welche Daten tabu sind. Ein Muster hilft beim Start.
Eine Schulung passend zu den Aufgaben, mit Datum und Inhalten dokumentiert, ist die übliche Maßnahme zur KI-Kompetenz.
Ja. Er gilt unabhängig von der Größe für alle, die KI anbieten oder einsetzen. Für KMU gibt es Erleichterungen, etwa bei der technischen Dokumentation und bei Bußgeldern, aber keine generelle Ausnahme.
Ja, in überschaubarem Umfang. Als Betreiber fördern Sie die KI-Kompetenz Ihres Teams und halten die Kennzeichnungspflichten ein, wenn Sie KI-Inhalte veröffentlichen. Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse gelten zusätzlich.
Vorgeschrieben ist er nicht; RTR und Europäische Kommission stellen das klar. Eine feste Ansprechperson ist trotzdem sinnvoll, damit Richtlinie, Werkzeugliste und Schulungen gepflegt werden.
Das ist noch offen. Die zuständigen Behörden sind nicht benannt; das geplante KI-Durchführungsgesetz soll die Zuständigkeiten auf mehrere Stellen verteilen. Die Pflichten selbst gelten bereits, weil der AI Act eine EU-Verordnung ist.
Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat die Hochrisiko-Termine auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben, Art. 4 auf Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ohne festes Niveau umgestellt und die KMU-Erleichterungen auf kleine Mid-Caps ausgedehnt. Die Kennzeichnungspflichten gelten seit August 2026, mit einer kurzen Übergangsfrist für Bestandssysteme.
Ja. Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt für jeden Einsatz im Betrieb. Auch Systeme, die mit Mitarbeitenden sprechen, müssen vom Anbieter so gestaltet sein, dass sie als KI erkennbar sind, sofern das nicht offensichtlich ist. Hochrisiko-Pflichten können auch intern greifen, etwa bei KI in der Personalauswahl.
Die Durchsetzung hat am 2. August 2026 begonnen. In Österreich ist aber noch offen, welche Behörde Verfahren führt; das geplante KI-Durchführungsgesetz soll die Zuständigkeiten regeln, Details zu Sanktionen sind noch nicht bekannt. Die Pflichten selbst gelten bereits.
Nein. Ein Standard wie ISO/IEC 42001 hilft, Abläufe zu ordnen, ersetzt aber nicht die Prüfung der konkreten Pflichten aus dem AI Act.
Im KI-Workshop klären wir das an Ihren eigenen Anwendungen – mit Teilnahmebestätigung als dokumentierter Maßnahme zur KI-Kompetenz. Für Regeln, Inventar und Verantwortung gibt es die AI-Governance-Begleitung.
Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 15. Oktober 2026.