Kurz gesagt: Ja, es gibt eine Pflicht – aber keine Prüfungspflicht. Wer KI anbietet oder einsetzt, muss nach Art. 4 AI Act Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu fördern. Ein bestimmtes Niveau oder Zertifikat ist seit dem Digital Omnibus nicht vorgeschrieben.

Wen die Pflicht betrifft

Art. 4 gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – also auch für jeden Betrieb, der ChatGPT, Copilot oder einen KI-Assistenten im Arbeitsalltag nutzt. Gemeint sind die eigenen Mitarbeitenden und andere Personen, die im Auftrag des Betriebs mit KI arbeiten. Auf die Betriebsgröße kommt es nicht an. Auch wer KI nur in Standardsoftware nutzt – etwa Zusammenfassungen in Microsoft 365 –, setzt KI ein.

Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025. Seit 2. August 2026 können die nationalen Behörden ihre Einhaltung überwachen.

Was der Digital Omnibus geändert hat

Die ursprüngliche Fassung verlangte, ein bestimmtes Kompetenzniveau sicherzustellen. Seit der Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz zu fördern. Ein bestimmtes Niveau einer einzelnen Person müssen sie nicht garantieren.

Neu ist außerdem, dass Kommission und Mitgliedstaaten die Betriebe dabei unterstützen sollen, besonders kleine und mittlere Unternehmen. Für Betreiber von Hochrisiko-Systemen kommt ab Dezember 2027 eine eigene Pflicht dazu: Wer die menschliche Aufsicht übernimmt, muss dafür geschult sein. Für die Praxis ändert sich wenig: Schulen und dokumentieren bleibt der Weg, die Pflicht nachvollziehbar zu erfüllen.

Welche Maßnahmen ausreichen

Eine Pauschalantwort gibt es nicht; die KI-Servicestelle der RTR sagt das ausdrücklich. Die Europäische Kommission empfiehlt vier Schritte:

  1. ein allgemeines Verständnis von KI im Betrieb schaffen,
  2. die eigene Rolle klären – Anbieter oder Betreiber,
  3. die Risiken der eingesetzten Systeme einschätzen,
  4. darauf abgestimmte Maßnahmen setzen, je nach Aufgabe und Vorwissen.

Praktisch heißt das: Die Buchhaltung, die KI-Zusammenfassungen prüft, braucht anderes Wissen als das Team, das einen Chatbot für Kundinnen und Kunden betreut. Interne Schulungen genügen, wenn sie zum Einsatz passen. Die RTR empfiehlt zusätzlich eine KI-Strategie, eine interne KI-Richtlinie und ein Schulungskonzept.

Was eine gute Schulung abdeckt

Die Kommission schreibt keine Inhalte vor. In der Praxis haben sich fünf Themen bewährt, jeweils zugeschnitten auf die Werkzeuge im Betrieb:

  • Grundlagen: was KI kann, wie sie zu Antworten kommt und wo sie Fehler macht,
  • Umgang mit Daten: was in welches Werkzeug darf und was nie,
  • Ergebnisse prüfen: Quellen, Zahlen und Aussagen kontrollieren, bevor sie weitergehen,
  • Kennzeichnung nach Art. 50, wo Inhalte oder Chatbots nach außen wirken,
  • die Regeln der eigenen KI-Richtlinie und die Ansprechperson im Betrieb.

So dokumentieren Sie die Maßnahmen

Ein Zertifikat ist nicht nötig. Es genügt ein internes Verzeichnis, aus dem hervorgeht, wer wann wozu geschult wurde. Die RTR nennt dafür Art der Schulung, Veranstalter, Inhalt, Zeitpunkt und Wiederholungen.

Beispiel eines Schulungsverzeichnisses
MaßnahmeZielgruppeInhaltDatumWiederholung
KI-Workshop Team, 1 TagVertrieb, 8 PersonenGrundlagen, Prompts, Datenregeln12.11.2026jährlich
Einweisung KI-Richtliniealle Mitarbeitendenerlaubte Werkzeuge, Daten, Kennzeichnung01.12.2026bei Änderung
Schulung menschliche AufsichtPersonalabteilungKI-Vorschläge prüfen und begründenvor dem Einsatzjährlich

Halten Sie das Verzeichnis aktuell: Neue Mitarbeitende und neue Werkzeuge brauchen eine Einweisung, und eine einmalige Schulung reicht auf Dauer nicht. Bewahren Sie Teilnahmebestätigungen und Unterlagen gemeinsam mit dem Verzeichnis auf.

Was bei Verstößen droht

Für Art. 4 sieht der AI Act laut RTR keine eigene Verwaltungsstrafe vor; die Bestimmung fehlt im Bußgeldkatalog des Art. 99. Das Risiko liegt woanders: Entsteht durch ungeschulten KI-Einsatz ein Schaden, kann der Betrieb zivilrechtlich haften. Ob das geplante österreichische KI-Durchführungsgesetz eine eigene Strafe vorsieht, ist noch offen.

Wer in Österreich kontrolliert

Die zuständige Behörde ist noch nicht benannt. Das KI-Durchführungsgesetz (KIDG) ist in Vorbereitung, aber noch nicht in Begutachtung. Erste Anlaufstelle für Fragen ist die KI-Servicestelle der RTR. Unabhängig davon kann ein Nachweis wichtig werden, wenn Kundinnen, Kunden oder Auftraggeber danach fragen – etwa in Ausschreibungen oder Lieferantenbewertungen. Den Gesamtüberblick finden Sie auf der Seite EU AI Act für Unternehmen.

Häufige Fragen

Muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter geschult werden?

Betroffen sind alle, die im Auftrag des Betriebs mit KI-Systemen arbeiten. Umfang und Tiefe richten sich nach Aufgabe und Risiko; wer keine KI nutzt, braucht keine eigene Schulung.

Gilt die Pflicht auch für freie Mitarbeitende und Dienstleister?

Ja, wenn sie im Auftrag Ihres Betriebs mit KI-Systemen arbeiten. Art. 4 erfasst neben dem eigenen Personal auch andere Personen, die KI-Systeme in Ihrem Auftrag betreiben oder nutzen.

Reicht ein Online-Kurs?

Er kann ein Baustein sein. Entscheidend ist, dass die Maßnahme zu den Werkzeugen und Aufgaben in Ihrem Betrieb passt und dokumentiert ist.

Brauchen wir ein Zertifikat?

Nein. Weder der AI Act noch die RTR verlangen ein Zertifikat, und offizielle Zertifizierungen gibt es dafür nicht. Ein internes Verzeichnis der Maßnahmen genügt.

Wie oft muss geschult werden?

Eine feste Frist gibt es nicht. Sinnvoll sind Auffrischungen, wenn neue Werkzeuge oder Mitarbeitende dazukommen, und eine jährliche Kurzschulung.

Zählt der KI-Workshop von M45P.DESIGN als Maßnahme?

Ja, als dokumentierte Maßnahme: Team- und Umsetzungs-Workshop enden mit einer Teilnahmebestätigung samt Inhalten. Für neue Mitarbeitende und neue Werkzeuge braucht es weiterhin laufende Schulung.

Quellen

Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 15. Oktober 2026.